Jeder Arbeitsunfall ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach dem Bekannt werden, zu melden.
Der verunfallte Mitarbeiter ist darauf hinzuweisen, einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Klicken Sie HIER, um den zuständigen Durchgangsarzt zu ermitteln.
Der verunfallte Mitarbeiter ist darauf hinzuweisen, sich mit dem Personalamt in Verbindung zu setzen und die Entscheidung der Unfallkasse mitzuteilen, da die Unfallkasse ausschließlich mit dem Versicherten kommuniziert.
Nach der Meldung des Arbeitsunfalls an die Unfallkasse erhalten Sie eine PDF-Datei, welche zwingend über diesen Antrag hochgeladen werden muss.
Über diesen Antrag werden auch automatisch die Amts- und Abteilungsleitungen sowie weitere interne Stellen informiert.
Melden Sie den Arbeitsunfall über untenstehenden Link bei der Unfallkasse.
Sie erhalten abschließend eine PDF-Datei welche Sie bitte über untenstehenden Button in diesem Formular hochladen.
Bitte klicken Sie direkt auf das Logo, um auf die Seite der UKBW zu gelangen und die Unfallmeldung zu erfassen.
Alternativ können Sie auch hier klicken, um auf die Seite der UKBW zu gelangen.
Die Unternehmensnummer der Stadt Leimen lautet: 687759497681002
Bitte klicken Sie direkt auf das Logo, um auf die Seite der SVLFG zu gelangen und die Unfallmeldung zu erfassen.
Alternativ können Sie auch hier klicken, um auf die Seite der SVLFG zu gelangen.
Die Mitgliedsnummer der Stadt Leimen lautet: 19014243351
Bitte klicken Sie direkt auf das Logo, um den Fragebogen des KVB zu öffnen und die Unfallmeldung zu erfassen.
Die Mitgliedsnummer der Stadt Leimen lautet: 126129