15.03.2026 

Seite 1 - Persönliche Angaben
Seite 2 - Art und Objekt der Einsichtnahme

Akteneinsicht/ Baulastenauskunft

Bauakteneinsichtnahme (gem. § 29 LVwVfG) / Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (gem. § 72 Abs. 4 LBO)

Hinweis
  • Das Baurechtsamt gewährt den Grundstückseigentümern oder ihren Bevollmächtigten, sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, Einsicht in die Bauakten, Statikakten und das Baulastenverzeichnis.
  • Sofern eine persönliche Einsicht gewünscht ist, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
    • Personalausweis/ Lichtbildausweis
    • ggfs. Vollmacht des Eigentümers
  • Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Großen Kreisstadt Leimen. Diese finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Barbeitungszeit bei ca. 1-2 Wochen liegt.
  • Sollten Sie zusätzlich ein Grundbuchauszug benötigen, können Sie diesen hier beantragen. Wenn Sie ein Auszug aus dem Altlastenkataster benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Straßenverkehrsbehörde.
Persönliche Angaben des Antragstellers
Angaben zur Rechnungsadresse

Bitte verwenden Sie für die nachfolgenden Felder zur Rechnungsadresse die Adresse des Hauptsitzes der Firma, wenn dieser Antrag von einer Firma gestellt wird.

Akteneinsicht/ Baulastenauskunft

Bauakteneinsichtnahme (gem. § 29 LVwVfG) / Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (gem. § 72 Abs. 4 LBO)

Objekt der Einsichtnahme
Art der Einsichtnahme

Bauakteneinsicht

Bitte überprüfen Sie vor der Eingabe die städtischen Öffnungszeiten.

Statikakteneinsicht

Bitte überprüfen Sie vor der Eingabe die städtischen Öffnungszeiten.

Baulastenauskunft

Wenn Sie "In Original per Post" auswählen, erhalten Sie dennoch vorab die Einsicht digital per Mail.


all fields marked with a (*) are required and must be filled out