Zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Absprache erfolgt zwischen Personalamt und Bewerber/in
Bitte die Kündigungsfrist beim vorherigen Arbeitgebers des/der Bewerbers/Bewerberin beachten!
I.d.R. sind alle fünf Wochentage anzukreuzen.
Ausnahmen abhängig von der Arbeitszeit und Tätigkeit.