16.03.2026 

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Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs

Hinweis
  • Dieser Antrag ist lediglich für die Erteilung eines Grundbuchauszugs.
    Sollten Sie Einsicht in die Bauakte, die Statikakte oder in das Baulastenverzeichnis benötigen, können Sie einen separaten Antrag hier stellen.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch beim Amtsgericht Mannheim stellen. Eine doppelte Antragstellung ist nicht notwendig.
  • Sollten Sie den Antrag für eine juristische Person oder Personengesellschaft stellen wollen, müssen Sie sich ebenfalls an das Amtsgericht Mannheim wenden.
  • Bei der Antragstellung anfallende Kosten werden vom Antragsteller selbst getragen

  • Der Grundbuchauszug wird Ihnen per Post, gemeinsam mit der Rechnung, zugesendet oder kann bei einem Termin in der Stadtverwaltung abgeholt werden.

Persönliche Angaben des Antragstellers

Einsicht in das Grundbuch kann nur demjenigen gewährt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). Entsprechendes gilt für die Erteilung von Grundbuchausdrucken. Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger des Grundstückseigentümers durch Vorlage eines Vollstreckungstitels oder als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs

Angaben zum Grundstück für den Grundbuchauszugs
Art des Grundbuchauszugs
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