Mit diesem Antrag können Sie für sich und weitere Mitreisende die Genehmigung zur Dienstreise beantragen.
Der Ersatz der Kosten erfolgt nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes. Der Ersatz von etwa auftretenden Schäden erfolgt auf Grund des § 102 LBG. Hierdurch nicht aufgedeckte Kosten trägt die Große Kreisstadt Leimen.
Bitte Beschreiben Sie die Art der Dienstreise.
Z.B.: Seminar KGST, Sprengel, Tagung, Besprechung, etc.