09.05.2025 

Seite 1 - Persönliche Angaben
Seite 2 - Art und Objekt der Einsichtnahme

Akteneinsicht/ Baulastenauskunft

Bauakteneinsichtnahme (gem. § 29 LVwVfG) / Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (gem. § 72 Abs. 4 LBO)

Hinweis
  • Das Baurechtsamt gewährt den Grundstückseigentümern oder ihren Bevollmächtigten, sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, Einsicht in die Bauakten, Statikakten und das Baulastenverzeichnis.
  • Sofern eine persönliche Einsicht gewünscht ist, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
    • Personalausweis/ Lichtbildausweis
    • ggfs. Vollmacht des Eigentümers
  • Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Großen Kreisstadt Leimen. Diese finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Barbeitungszeit bei ca. 2-3 Wochen liegt.
Persönliche Angaben des Antragstellers
Angaben zur Rechnungsadresse

Akteneinsicht/ Baulastenauskunft

Bauakteneinsichtnahme (gem. § 29 LVwVfG) / Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (gem. § 72 Abs. 4 LBO)

Objekt der Einsichtnahme
Art der Einsichtnahme

Bauakteneinsicht

Statikakteneinsicht

Baulastenauskunft

Wenn Sie "In Original per Post" auswählen, erhalten Sie dennoch vorab die Einsicht digital per Mail.


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